Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer
Liebe KlientInnen, wie bereits in vorherigen Beiträgen berichtet, besteht nun voraussichtlich im Mai die Möglichkeit, eine Energiekostenpauschale zu beantragen, sofern der „Energiekostenzuschuss“ für 2022 nicht beantragt wurde. Dadurch gibt es auch für jene Unternehmen eine Förderung, welche bisher die Voraussetzungen nicht erfüllt haben (zB. Mindestgrenze nicht erreicht). Gefördert werden dadurch Kleinst- und Kleinunternehmen (ausgenommen sind …