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Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer

Liebe KlientInnen,

wie bereits in vorherigen Beiträgen berichtet, besteht nun voraussichtlich im Mai die Möglichkeit, eine Energiekostenpauschale zu beantragen, sofern der „Energiekostenzuschuss“ für 2022 nicht beantragt wurde. Dadurch gibt es auch für jene Unternehmen eine Förderung, welche bisher die Voraussetzungen nicht erfüllt haben (zB. Mindestgrenze nicht erreicht).

Gefördert werden dadurch Kleinst- und Kleinunternehmen (ausgenommen sind weiterhin öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen).

Es handelt sich um eine Pauschalförderung zwischen 110,00 € und 2.475,00 € welche abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wird. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000,00 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000,00 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist, kann ein Selbstcheck hier durchgeführt werden.

Im Zuge dessen wird auch erläutert, wie Sie zu den notwendigen Daten gelangen (Önace, Handy-Signatur oder ID-Austria, USP-Registrierung). Da es sich dabei um eine De-minimis-Beihilfe handelt, müssen Sie auch bekanntgeben, ob Sie in den letzten Jahren bereits De-Minimis-Beihilfen von mehr als 200.000,00 € erhalten haben.

Bei Abschluss des Selbst-Checks aktivieren Sie bitte auch den Button „Falls Sie zum Ausschreibungsstart benachrichtigt werden möchten, klicken Sie hier“ und geben Ihre E-Mail Adresse bekannt. Dann werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Antrag stellen können.

Viele Fragen werden auch hier bei den FAQs der Energiekostenpauschale-Website beantwortet.

Wir dürfen die Anträge für Sie nicht einreichen, daher empfehlen wir Ihnen, diese Anträge selbst zu stellen. Dies ist aufgrund der zu erwartenden Zuschusshöhe aus Kostengründen auch sinnvoll.

Bei Fragen können Sie sich aber gerne an uns wenden.