Baustellenmeldung BUAK
Die BUAK hat gemeinsam mit der Arbeitsinspektion eine Baustellendatenbank entwickelt. Arbeitgeber sind seit mehreren Jahren verpflichtet, dem zuständigen Arbeitsinspektorat Bauarbeiten, die voraussichtlich länger als fünf Arbeitstage dauern, nachweislich zu melden. Zum Zweck der Kontrolle von Baustellen ist die Meldung auch an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu übermitteln. Die Meldung muss spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn über das …