
Baustellenmeldung BUAK
Die BUAK hat gemeinsam mit der Arbeitsinspektion eine Baustellendatenbank entwickelt. Arbeitgeber sind seit mehreren Jahren verpflichtet, dem zuständigen Arbeitsinspektorat Bauarbeiten, die voraussichtlich länger als fünf Arbeitstage dauern, nachweislich zu melden. Zum Zweck der Kontrolle von Baustellen ist die Meldung auch an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu übermitteln. Die Meldung muss spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn über das eBUAK-Portal unter dem Reiter „Firmenportal“ erfolgen.
Sollte kein eBUAK-Portal-Zugang vorhanden sein, kann dieser über eine Registrierung hier beantragt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Meldung über eine Schnittstelle in elektronischer Form an ein datensicheres WEB-Service direkt an die BUAK zu übermitteln.
Wenn eine Baustelle voraussichtlich nicht länger als fünf Arbeitstage andauert, hat keine Meldung zu erfolgen. Bei Teilzeitbeschäftigten hat die Baustellenmeldungen immer vor Arbeitsantritt zu erfolgen. Hier gibt es keine Fünf-Arbeitstage-Regelung.