neue Kündigungsfristen für Arbeiter/innen
Nach zweimaliger Verschiebung sind die neuen gesetzlichen Kündigungsregeln für Arbeiter (Neufassung des § 1159 ABGB) mit 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass für die Kündigung von Arbeitern nunmehr im Grundsatz die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine gelten wie nach dem Angestelltengesetz. Achten Sie daher bei künftigen Kündigungen von Arbeitern unbedingt darauf, dass …