
„Größte Entlastung der Zweiten Republik“
Unter diesem Motto wurde am Sonntag die Steuerreform 2022 von unserer Regierung vorgestellt.
Im Wesentlichen beinhaltet diese die Punkte:
- CO2-Steuer: Für den Klimaschutz wird ab Juli 2022 der Ausstoß von CO2 mit € 30,00 pro Tonne bepreist, wobei sich dieser Betrag jährlich erhöht
- Regionaler Klimabonus: Auch wenn beispielsweise das Tanken teurer wird, soll durch den Klimabonus mittels Stufensystem (abhängig von Region) die Bevölkerung wieder entlastet werden
- Anhebung Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus steigt ab 01. Juli 2022 von € 1.500,00 auf € 2.000,00 pro Kind
- Senkung Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Krankenversicherungsbeiträge: Die zweite Stufe der Lohn- und Einkommensteuersätze (Jahreseinkommen 18.001,00-31.000,00) wird von bisher 35 auf 30 % und die dritte (Jahreseinkommen von 31.000,01-60.000,00) von bisher 42 auf 40% gesenkt. Krankenversicherungsbeiträge für kleinere Einkommen sollen reduziert und für Unternehmen soll die Körperschaftsteuer bis 2024 stufenweise auf 23% gesenkt werden
Weitere Details können Sie auch hier nachlesen.
Zwar wurde die neue Steuerreform bereits von der Regierung präsentiert, jedoch noch nicht die entsprechenden Gesetze dazu beschlossen. Unsere Beratung stützt sich dabei immer auf die jeweiligen Gesetze des Parlaments und die Verordnungen der Ministerien. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis, dass wir derzeit keine nähere Auskunft zu diesem Thema anbieten können.
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Manchmal ist es einfach so, dass der frühe Vogel zwar den Wurm fängt, aber die zweite Maus den Käse kriegt. ?