Spende, Sponsoring, Mitgliedsbeiträge
Gemeinnützige Vereine können auf unterschiedliche Arten zu Einnahmen kommen. Was unterscheidet die wichtigen Einnahmequellen Spenden, Sponsoring und Mitgliedsbeiträge?
Gemeinnützige Vereine können auf unterschiedliche Arten zu Einnahmen kommen. Was unterscheidet die wichtigen Einnahmequellen Spenden, Sponsoring und Mitgliedsbeiträge?
Der Antrag für die Spendenbegünstigung kann ab sofort in FinanzOnline gestellt werden. Wer rückwirkend mit Jahresbeginn 2024 die Absetzbarkeit haben möchte, muss bis 30.6.2024 den Antrag stellen.
Die Spendenbegünstigung kommt nicht automatisch – gemeinnützige Vereine müssen aktiv werden, um in den Genuss der Spendenbegünstigung zu kommen.
Non-Profit-Organisationen können bis 30.6.2024 die erste Phase vom Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) beantragen.
Seit Jahresbeginn 2024 können gemeinnützige Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfreie Pauschalen auszahlen.
Mit der Erhöhung der steuerfreien, pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ab 2023 kam für Sportvereine auch eine Meldepflicht. PRAE-Sätze Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE), die seit 2009 von gemeinnützigen Sportvereinen in Anspruch genommen werden kann, beträgt seit 2023 720 Euro pro Monat bzw. 120 Euro pro Tag. Die Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit …
Spenden an Organisationen, die sich auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ befinden, kann man von der Steuer absetzen. Ab 2024 kommen nun auch Gemeinnützige auf die Liste und das Aufnahmeverfahren wird vereinfacht. Ausweitung Spendenempfänger Neben einigen im Einkommensteuergesetz explizit genannten Organisationen wie Museen, Universitäten oder Freiwillige Feuerwehren, können auch gemeinnützige Organisationen auf die begünstigte Liste gesetzt …
Steuerfrei sind Zahlungen von Vereinen und anderen Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich und freiwillig sein, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses.