Vorsteuern 2024 aus Drittländern holen
Wenn Sie 2024 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.
Wenn Sie 2024 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.
Zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften ist derzeit ein neuer Erlass in Begutachtung. In Bezug auf Photovoltaikanlagen bringt dieser nicht viel Neues.
Ab 2025 gibt es wichtige Änderungen für Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer. Die Umsatzgrenze wird angehoben und es gibt erstmals die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Kleinunternehmerbefreiung.
Die EU plant mit der „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Initiative umfassende Mehrwertsteuerreformen, die ab 2025 schrittweise und bis 1. Juli 2030 vollständig in Kraft treten sollen.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer verpflichtet, beim Verkauf von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung zu erheben.
Haben Sie 2023 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2024 Zeit.
Im Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) findet sich eine erfreuliche Regelung für grenzüberschreitende Umsätze von Kleinunternehmern. Ab 2025 kann dafür die Umsatzsteuer (USt)-Befreiung ausgenutzt werden. Wir geben eine Vorschau auf diese und weitere Änderungen:
Dropshipping ist eine neue Form des Onlinehandels. Umsatzsteuerlich gelten die Regeln für ein Reihengeschäft.
Balkonkraftwerke und kleine PV-Anlagen bis 35 Kilowatt Spitzenleistung sind ab 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Damit gibt es nun eine Förderung ohne lästigen Förderantrag. PV-Anlagen boomen. Doch um an eine Förderung zu kommen, brauchte man gute Nerven und etwas Glück, denn die Fördertöpfe waren regelmäßig bereits nach wenigen Minuten ausgeschöpft. Für Mini-PV-Anlagen bis 800 Watt …
Ab sofort führt ein zu hoher Steuerausweis nicht zwingend zu einer zusätzlichen Steuerlast. Im B2C-Bereich sorgt eine Gesetzesänderung für eine praxisfreundliche Lösung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied gnadenlos: Rechnung falsch – USt-Pflicht ohne Vorsteuerabzug.
Betrüger verrechnen Umsatzsteuern im Kreis, führen diese nicht ab, aber holen sich gleichzeitig die Vorsteuern zurück. Dies gelingt vor allem dann, wenn ein gutgläubiger Unternehmer involviert ist – mit fatalen Folgen für diesen.
Wenn Sie 2022 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.
Wenn Sie 2021 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.
Trotz Lockdowns und düsteren Aussichten: Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 Prozent für die Gastronomie und Hotellerie läuft mit Jahresende 2021 aus. Ab 1. Jänner 2022 gelten wieder die alten Umsatzsteuersätze von 10 bzw. 20 Prozent. Das Finanzministerium hat folgende praxisfreundliche Lösung für diese Umstellung zum Jahreswechsel gefunden (Toleranzregelung): „Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Umsätze im Bereich …
Bisher gab es keine Zinsen auf zu spät rückgezahlte Umsatzsteuerguthaben. Nun muss die Finanz in bestimmten Fällen Zinsen zahlen – entschied der Verwaltungsgerichtshof.
Wer seit 1. Juli eine Ware innerhalb der EU an eine Privatperson verkauft, muss – von wenigen Ausnahmen abgesehen – stets die Umsatzsteuer des Empfängerlandes verrechnen. Die EU erleichtert mit ihrem Tool „Access2Markets“ die Suche nach dem richtigen Steuersatz.
Ob mit österreichischer oder ausländischer Umsatzsteuer (USt) abzurechnen ist, hängt von der Art der Dienstleistung ab. Die Abwicklung der ausländische USt ist seit Juli einfach über den EU One Stop Shop (EU-OSS) möglich.
Auch wenn wir aufgrund von Corona kaum privat reisen können, so waren berufliche Reisen immer erlaubt. Wenn Sie 2020 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie 30. Juni können Sie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.
Die E-Commerce Reform tritt mit einem halben Jahr Verspätung am 1. Juli 2021 in Kraft. Damit wird die Umsatzsteuer im internationalen Versandhandel in das Bestimmungsland geholt. Gleichzeitig wird die Meldung und Zahlung für Händler vereinfacht.