Lizenzzahlungen müssen ab 2026 gemeldet werden
Die Verordnung über die Meldung bestimmter Honorare wird um Lizenzempfänger erweitert. Lizenzhonorare aus 2026 müssen erstmalig bis Februar 2027 gemeldet werden.
Die Verordnung über die Meldung bestimmter Honorare wird um Lizenzempfänger erweitert. Lizenzhonorare aus 2026 müssen erstmalig bis Februar 2027 gemeldet werden.
Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar zahlreiche Daten melden.
Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in Finanz Online überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.
Wer im Herbst neue Winterräder kauft, ist nicht nur verkehrstechnisch, sondern auch steuerlich gut unterwegs. Winterräder gelten nämlich als Teil der Kfz-Instandhaltung.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Sonst drohen saftige Strafen.
Ab 1. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt.
Wenn es um Steuerangelegenheiten geht, ist FinanzOnline nicht mehr wegzudenken. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, wird beim Login ab 1. Oktober 2025 eine zusätzliche Bestätigung Ihrer Identität notwendig.
Seit 1. 1. 2025 gilt die neue Klassifikation ÖNACE 2025. Die Statistik Austria versendet derzeit die neuen Klassifikations-Mitteilungen zur Überprüfung und verpflichtenden Rückmeldung.
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Geschäftswelt rasant, doch wie wird diese in der Unternehmensbilanz dargestellt? Bei der Bilanzierung von KI-Software gibt es klare Regeln, die Unternehmen beachten müssen.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in Finanz Online überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.
Die Anfangsschwierigkeiten seit der Einführung der Registrierkassenpflicht in Österreich sind mittlerweile größtenteils überwunden. Damit das auch so bleibt, führt die Finanzpolizei regelmäßig Überprüfungen durch. Eine gute Vorbereitung ist wichtig, damit Unternehmen bei einer Nachschau gelassen bleiben können.
Wer heuer noch Steuern sparen will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge haben.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Sonst drohen saftige Strafen.
Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden Kapitalgesellschaften anhand von Größenmerkmalen eingestuft. Aufgrund einer delegierten Richtlinie der EU-Kommission sollen die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und Umsatzerlöse nun jeweils um rd. 25 Prozent angehoben werden.
Aktuell sind nur große Kapitalgesellschaften von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung betroffen. In Kürze kommen auch kapitalmarkorientierte KMU dazu.
Mit steuerlicher Vertretung ist die Abgabefrist für die jährlichen Steuererklärungen automatisch durch die sogenannte „Quotenregelung“ bis max. März des zweifolgenden Jahres verlängert. Durch eine IT-Umstellung seitens der Finanz zeigt FinanzOnline aktuell falsche Abgabefristen.
Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar einiges melden.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in FinanzOnline überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Sonst drohen saftige Strafen.
Aktuell wird wieder eine Nachricht per SMS und WhatsApp verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist.
Jetzt ist es so weit: Der Nationalrat hat am 1. Februar 2023 das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen und somit die „EU-Whistleblower-Richtlinie” mit einiger Verspätung umgesetzt.
Mit dem sperrigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – will Deutschland die Einhaltung von Umwelt-, Menschen- und Kinderrechten in der gesamten Lieferkette gewährleisten.
Haben Sie im letzten Jahr Honorarnoten bezahlt? Wenn ja, müssen Sie diese eventuell dem Finanzamt melden. Wer elektronisch meldet, hat bis Ende Februar 2023 Zeit.
2023 nimmt die Finanz verstärkt die Registrierkassen ins Visier, da sich laut Finanzpolizei in diesem Bereich bei vielen Unternehmen ein Schlendrian eingeschlichen hat.
Wer einen Antrag auf Investitionsprämie gestellt hat, muss bis spätestens 28.2.2023 investieren und bezahlen. Nur für Großinvestitionen über 20 Mio. Euro hat man weitere zwei Jahre Zeit.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in FinanzOnline überprüft.
Nun hat auch die Finanz auf die steigenden Zinsen reagiert und erhöht mit 27.7.2022 alle Zinsen der Bundesabgabenordnung.
Damit der Klimabonus automatisch überwiesen wird, muss die richtige Kontonummer bekannt sein.
Die Initiative der Kammer der Steuerberater hat zu einem Erfolg geführt. Die Frist für Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurde um drei Monate verlängert.
Ab 1. Juni 2022 17:00 Uhr gilt eine neue Passwort-Richtlinie bei FinanzOnline.
Am 1.4.2017 trat die Registrierkassenpflicht in Kraft. Mit der Registrierkasse wurde auch das passende Zertifikat angeschafft, welches in der Regel fünf Jahre gültig ist. Damit endet dieser Tage die Gültigkeit vieler dieser Zertifikate.
Noch im Dezember 2021 wurde die verlängerte Offenlegungsfrist von 12 Monaten für Jahresabschlüsse bis 30.9.2021 beschlossen.
Wenn Sie als Unternehmen Honorare z.B. an freie Dienstnehmer oder Ausländer überwiesen haben, müssen Sie eventuell melden. Lesen Sie, wen die Meldepflicht betrifft und was zu tun ist.
Erfreuliche Verwaltungsvereinfachung: Bis 5 Mio. Euro grenzüberschreitende Dienstleistungen genügt ab 2022 eine Jahresmeldung anstatt quartalsweiser Meldung.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg.
Mit der Gründung des Finanzamts Österreich, wurden einige Finanzämter zu neuen Dienststellen zusammengefasst. Diese bekamen auch eine neue Kontonummer. Ab 1. Oktober gelten nur noch die neuen Bankverbindungen.
Was viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht wissen: Die E-Zustellung ist Pflicht! Ausnahmen gibt es nur für Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Internet.
Abrechnung Investitionsprämie: Bis 30. September sind die ersten Abrechnungen fällig.
Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag bis 31.12.2020 gilt noch die verlängerte Frist von zwölf Monaten. Danach gilt wieder die gewohnte Frist von neun Monaten für die Abgabe beim Firmenbuchgericht.
Mit dem Antrag zur Investitionsprämie fließt noch kein Fördergeld. Nach der Investition heißt es Abrechnen – und zwar fristgerecht.
Die neue Anwendung ID Austria bietet wie die Handysignatur eine elektronische Unterschrift; sie ist aber auch amtlicher Ausweis und ermöglicht digitale Amtswege.
Nationalrat beschließt Verlängerung der Stundung bis Juni 2021. Danach startet das 2-Phasen-Modell.
Wir haben letztes Jahr über das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) berichtet. Dieses normiert eine jährliche Meldepflicht. Wer nicht meldet, dem drohen ab Februar Zwangsstrafen.
Wenn Sie als Unternehmen Honorare z.B. an freie Dienstnehmer oder Ausländer überwiesen haben, müssen Sie eventuell melden. Lesen Sie, wen die Meldepflicht betrifft und was zu tun ist.
Seit Jahresbeginn gibt es nur noch zwei Finanzämter – das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die Standorte bleiben erhalten.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in FinanzOnline überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden. Zum Jahresende müssen Unternehmerinnen und Unternehmer noch den Jahresbeleg für jede ihrer Registrierkassen erstellen. Der Jahresbeleg ist gleichzeitig der Monatsbeleg Dezember und …