Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung
Um hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine attraktive Beteiligungsmöglichkeit zu bieten, gibt es für junge Unternehmen ab 2024 die Möglichkeit, Beteiligungen ohne sofortige Steuerlast zu gewähren. Erst bei Realisierung wie z.B. einem Exit fließt Geld und es fällt die Steuer an. Start-Up-Förderungsgesetz Sozusagen am letzten Drücker – nämlich am 31. Dezember 2023 – wurde das lang …