EORI-Verfahren neu
Wer mit einem Nicht-EU-Land Handel betreibt, braucht eine EORI-Nummer. Diese muss nun über das Zoll-Portal beantragt werden.
Wer mit einem Nicht-EU-Land Handel betreibt, braucht eine EORI-Nummer. Diese muss nun über das Zoll-Portal beantragt werden.
Seit Jahresanfang gilt die neue Grenzgängerregelung mit Deutschland. Diese ermöglicht nun auch Arbeiten im Homeoffice. Auch Arbeitgeber außerhalb der Grenzregion können betroffen sein.
Aufgrund der Sanktionen hat Russland große Teile seiner Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gegenüber 38 Ländern gekündigt. Damit besteht die Gefahr von Doppelbesteuerung.
Seit dem Jahr 2022 bearbeitet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Anträge im Bereich Entsendungen via Elda digital.
Wer einen Steuerausländer beauftragt, muss sich fragen, ob das gesamte Honorar bezahlt werden darf oder ob man einen Steuerabzug vornehmen muss.
Nach Tschechien und Deutschland hat in Bezug auf die Sozialversicherung Österreich mit der Slowakei eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Seit Jahresbeginn 2023 befinden sich weitere Berufsgruppen in jener Verordnung, die Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erleichtert.
International tätige Unternehmen stehen oft vor dem Problem, dass betroffene Finanzverwaltungen in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Rechtsmeinungen haben.
Haben Sie 2021 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2022 Zeit. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Corona verlegte den Arbeitsort vielfach ins Homeoffice. Durch eine Vereinbarung mit Deutschland änderte sich dadurch aber nichts an der Besteuerung.
Österreich muss die EU-Richtlinie zum Schutz von „HinweisgeberInnen“ bis 17. Dezember 2021 für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen umsetzen.
Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2021 Zeit. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Durch Corona arbeiten viele im Homeoffice – auch Mitarbeiter im Ausland. Doch ergibt sich für das Unternehmen eine Betriebsstätte im Ausland?
Was ist zu beachten, wenn man aufgrund der Corona-Homeoffice in einem anderen Staat als üblicherweise arbeitet?
Ausländische Fonds auf einem ausländischen Depot müssen selbst versteuert werden. Für Meldefonds sind die Daten nun besser aufbereitet. Mühsam bleibt es allemal.
Das Brexit-Abkommen tritt provisorisch mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Das Vereinigte Königreich (UK) ist nun ein Drittland. Dadurch ändert sich einiges im Rechnungswesen.