Gebührenbefreiung bei Immobilienkäufen nur noch bis Juni 2026
Wer sich noch die Grundbuch- und Pfandrecht-Eintragungsgebühr beim Kauf von Immobilien sparen möchte, sollte sich beeilen, denn die Gebührenbefreiung endet am 30. Juni 2026.
Wer sich noch die Grundbuch- und Pfandrecht-Eintragungsgebühr beim Kauf von Immobilien sparen möchte, sollte sich beeilen, denn die Gebührenbefreiung endet am 30. Juni 2026.
Ab dem 1. Januar 2026 haben Vermieter von Gebäuden des Altvermögens ein Wahlrecht bei der steuerlichen Abschreibung. Betroffen sind erstmalige und wiederaufgenommene Vermietungen ab 2026. Um die beste Option zu wählen, sollte man vorher genau rechnen.
Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen kann steuerlich nur der Gebäudewert abgeschrieben werden, nicht jedoch der Wert des Grund und Bodens. Daher ist ein hoher Gebäudeanteil vorteilhaft. Problematisch wird es, wenn der tatsächliche Grundanteil niedriger ist als der gesetzlich festgelegte.
In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1. Jänner 2026 von insgesamt 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nun jeweils 0,75 Prozent statt 0,5 Prozent. Das wirkt sich sowohl auf die Personalkosten der Unternehmen als auch auf die Sozialversicherungsbeiträge und den Nettobezug der Mitarbeiter aus.
Umweltfreundliche Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden können gemeinsam mit bestimmten Herstellungskosten steuerlich beschleunigt über 15 Jahre abgeschrieben werden. Davon profitieren auch Investitionen, die grundsätzlich nicht förderfähig sind, sofern sie im Zusammenhang mit einer förderwürdigen Sanierung stehen.
Um das Budget zu sanieren, wird ab Juli 2025 bei Verkauf eines umgewidmeten Grundstücks ein Umwidmungszuschlag zum steuerpflichtigen Gewinn addiert.
Mit 1. Juli 2025 soll im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 eine umfassende Reform des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Kraft treten.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden: Bei Verlängerung eines Mietvertrags kann eine erneute Vertragsgebühr fällig werden.
Um einen Effekt zur höheren Nutzung von Immobilien zu erreichen, wurde in den letzten Jahren in mehreren Bundesländern eine Leerstandsabgabe eingeführt.
Bei der Vermietung dient die 25%-Grenze zur Unterscheidung zwischen Instandhaltungsaufwand und Instandsetzungsaufwand. Worauf sich diese 25% Grenze bezieht, war bisher nicht eindeutig.
Die Bundesregierung will die Bauwirtschaft unterstützen und schafft Anreize für Wohnbau und ökologische Sanierung.
Die Liebhabereiverordnung gibt vor, wie lange Vermieterinnen und Vermieter in der Verlustzone bleiben dürften ohne die steuerliche Anerkennung zu verlieren. Diese Zeiträume wurden erfreulicherweise verlängert.
Als Teil eines Wohn- und Baupakets entfallen ab 1. April 2024 die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr beim Kauf von Immobilien zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz AbgÄG 2023 wurde ein echtes Praxisproblem beseitigt. Die Entnahme von Betriebsgebäuden löst nicht bei Entnahme sondern erst bei Verkauf Steuern aus.
Immobilieninvestitionen sollen inflationssicher sein. Eine beliebte Variante – nämlich Bauherrenmodelle – stellen wir Ihnen aus steuerlicher Sicht vor.
Seit 2022 gibt es einen neuen Freibetrag von 12.500 kWh für PV-Anlagen. Nun liegen die Details vor.
Aufgrund der steigenden Strompreise, können Überschusseinspeiser in die Steuerpflicht rutschen. Mit einem Freibetrag von 12.500 kWh wird dies nun verhindert.
Wer im Ausland lebt und eine Immobilie vermietet, bekommt jetzt wieder Schwierigkeiten mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Befreiung.