Smart Tacho ab Juli auch für Leicht-Lkw
Kleine Lkw über 2,5 Tonnen brauchen ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein Kontrollgerät.
Kleine Lkw über 2,5 Tonnen brauchen ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein Kontrollgerät.
Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ab diesem Sommer verstärkt verpflichtet, Schutzmaßnahmen vor zu großer Hitze zu ergreifen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss dafür ein Sachbezug am Lohnzettel berücksichtigt werden. Doch was passiert, wenn einem Mitarbeiter gleich mehrere Firmenfahrzeuge privat zur Verfügung stehen? Das Bundesfinanzgericht (BFG) schafft in einem dazu ergangenen Urteil vorerst Klarheit.
Der Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge wurde für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent pro kWh festgelegt.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Die neue Weiterbildungszeit ersetzt ab 1. Jänner 2026 die bisherige Bildungskarenz und setzt den Fokus auf arbeitsmarktrelevante Qualifizierung. Weiterbildungen bleiben möglich, aber mit strengeren Voraussetzungen und Nachweispflichten sowie einem kleineren Förderbudget.
Geringfügig Beschäftigte mit einer vollversicherten Haupttätigkeit sparen sich ab 1. Jänner 2026 die Arbeitslosenbeiträge. Anders ist es bei mehrfach geringfügig Beschäftigten: Übersteigen die Bezüge in Summe die Geringfügigkeitsgrenze, bleibt man weiterhin arbeitslosenversichert.
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt im kommenden Jahr unverändert. Dass sie 2026 nicht valorisiert wird, könnte weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Das sogenannte Saisonprivileg wird mit 1. Jänner 2026 abgeschafft. Nur bestimmte Kollektivvertragsvereinbarungen bleiben weiterhin gültig. Ziel ist es, die bestehende Rechtsunsicherheit bei den Kündigungsfristen zu beseitigen.
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen künftig arbeitsrechtlich besser abgesichert werden. Ab 2026 sind erstmals gesetzliche Kündigungsfristen vorgesehen, zudem können sie in Kollektivverträge aufgenommen werden.
Das jährliche Service-Entgelt für die E-Card wird jeweils am 15. November für das Folgejahr fällig. Es wird für Versicherte über die Lohnverrechnung einbehalten und abgeführt. Ab 2026 steigt der Betrag beträchtlich.
Auch im Jahr 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, besondere Leistungen ihrer Mitarbeitenden mit einer steuerfreien Prämie zu honorieren. Der Gesetzgeber hat die Regelung zur Mitarbeiterprämie verlängert – allerdings mit spürbaren Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr.
Der Sommer ist ins Land gezogen und mit ihm die lang ersehnte Urlaubszeit. Doch rund um das Thema Urlaub gibt es im Arbeitsrecht wichtige Regeln. Darauf muss bei der Urlaubsvereinbarung geachtet werden:
Rückwirkenden Änderungen im Kollektivvertrag (KV) kommen immer wieder vor. Wenn es zu einer nachträglichen Erhöhung der Ist-Gehälter, Prämien oder ähnlicher Leistungen kommt, müssen diese Beträge an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Ist der Arbeitsplatz zu weit entfernt, um täglich zu pendeln, müssen Arbeitnehmer manchmal ihre Heimat verlassen und getrennt von ihrer Familie leben und arbeiten.
Das Aus für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist nun fix: Mit 01.04.2025 kommt das Ende der Förderung nun früher als erwartet. Wer in Zukunft neben einem aufrechten Dienstverhältnis einer Ausbildung nachgehen möchte, erhält keine finanzielle Unterstützung mehr.
Der Fasching hält in vielen Betrieben am Rosenmontag und Faschingsdienstag Einzug.
Die Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht es, zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Arbeitgeber müssen den Jahreslohnzettel bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln.
Die neue Fahrtkostenersatzverordnung regelt zwei alternative Möglichkeiten für die Rückerstattung von Kosten für eine Dienstreise
Das Behindertengesetz wurde ab 1. Jänner 2025 angepasst, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Bis Ende des Jahres 2024 gibt es die Möglichkeit eine Mitarbeiterprämie bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter auszubezahlen. Hier nochmals die Eckdaten zusammengefasst.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Das E-Bike-Leasing wird immer beliebter, denn es verbindet steuerliche Vorteile mit Gesundheitsförderung und Umweltschutz. Doch wie funktioniert dieses Modell und warum ist es so attraktiv für Unternehmen und Mitarbeiter?
In Covid-Zeiten wurde das Homeoffice-Maßnahmenpaket geschaffen. Weil aber Arbeiten außerhalb von Büro und Betrieb grundsätzlich überall stattfinden kann, wird ab 2025 aus Homeoffice nun ortunabhängig Telearbeit.
2024 gibt es wieder eine Möglichkeit, durch eine Prämie bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter abgabenfrei zu motivieren. Leider ist die Regelung um einiges komplizierter als jene der Teuerungsprämie 2022 und 2023.
Ab 2024 werden Kirchenbeiträge bis zu 600 Euro steuerlich anerkannt.
Für Dienstverträge und Dienstzettel, die ab 28.3.2024 abgeschlossen werden, gelten neue Bestimmungen. Eine EU-Richtlinie wurde nun in Österreich umgesetzt und erweitert die Mindestinhalte.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehört Homeoffice zum zumindest teilweisen Alltag. Die Kosten dafür können sie als Homeoffice-Pauschale absetzen. Aber nur, wenn der Arbeitgeber die Tage meldet.
Ab März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit startet die Zeit für den Steuerausgleich bzw. korrekt gesprochen die Arbeitnehmerveranlagung.
Teilzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen seit Jahresanfang über offene Stellen informiert werden.
Die geringfügige Beschäftigung von Dienstnehmern wird mit Jahresbeginn teurer. Dafür sinken gleichzeitig die Arbeitslosenbeiträge.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Wie schon im Jahr 2022 besteht auch 2023 die Möglichkeit, eine Teuerungsprämie auszuzahlen und abgabenfrei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Immerhin beträgt die Inflation aktuell 7,4 Prozent *).
DienstgeberInnen können für ihre bei freiwilligen Einsatzorganisationen im Katastropheneinsatz tätigen MitarbeiterInnen Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung erhalten. Die Zuschüsse in Höhe von 200 € pro Mitarbeiter pro Tag können beantragt werden, wenn die Mitarbeiter für die Einsatztätigkeit eine Entgeltfortzahlung erhalten. Die Abwicklung erfolgt über das jeweilige Bundesland, Voraussetzung ist eine Bestätigung der Einsatzorganisation über die Einsatzleistung. …
Wer die Pensionsrückstellung aus der Bilanz haben möchte, kann diese an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung auslagern. Die steuerbegünstigte Übertragung ist jedoch nur noch bis Ende 2023 möglich.
Elektrische und normale Dienstfahrräder für den dienstlichen als auch privaten Gebrauch werden immer beliebter. Steuerlich ist es interessant.
Zumeist ist der Steuerausgleich für ArbeitnehmerInnen freiwillig. Doch in manchen Situationen besteht die Pflicht zur Veranlagung. Dies vor allem dann, wenn sich die Finanz eine Steuernachzahlung erwartet.
Aktuelle Prüfungsfälle zeigen, dass die Sachbezugsregelung für sogenannte Spezialfahrzeuge ins Visier der Finanz gerückt ist. Dies, da ein zusätzlicher Satz im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass hinzugefügt wurde.
Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Daten aus der Personalverrechnung für eine Prüfung aufgezeichnet werden müssen. Diese wurde nun erweitert:
Ab März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit startet die Zeit für den Steuerausgleich bzw. korrekt gesprochen die Arbeitnehmerveranlagung.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2023
Mit dem 2. Teuerungs-Entlastungspaket wurde auch der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds von 3,9 auf 3,7 Prozent gesenkt.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung.
Die Teuerungsprämie bietet 2022 und 2023 die Möglichkeit, völlig abgabenfrei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Das Finanzministerium hat nun einige offene Fragen beantwortet.
Das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) bringt Erleichterungen bei der Steuerfreiheit des Jobtickets und im Zusammenhang mit dem Pendlerpauschale
Im Entlastungspaket der Regierung wurde die Abgabenfreiheit für eine Teuerungsprämie beschlossen. Die Eckdaten:
Der Sommer naht und viele sind noch auf der Suche nach einem Praktikumsplatz oder Sommerjob.
Arbeitgeber müssen die Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiter dem Finanzamt melden. Das ist die Voraussetzung für das Homeoffice-Pauschale.
Die hohen Preise für Strom, Gas, Öl und Benzin belasten private Haushalte und Firmen. Das Energiepaket mit insgesamt zwei Milliarden Euro soll für etwas Entspannung sorgen.
Mit 1. März 2022 kommt das flächendeckende Parkpickerl in Wien. Nutzen Mitarbeiter einen firmeneigenen Parkplatz fällt nun Sachbezug an.
Bis Ende Februar kann die steuer – und sozialversicherungsfreie Auszahlung eines Corona-Bonus bis 3.000 EUR noch erfolgen. In der Hoffnung, dass die Pandemie dem Ende zu geht, wäre dies die allerletzte Chance.
Mit der ökosozialen Steuerreform wurde die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter steuerfrei am Gewinn zu beteiligen. Bisher war das nur über eine Kapitalbeteiligung möglich *
Corona-Gutscheine und Corona-Prämie für 2021 sind nun doch steuerfrei. Die Auszahlung kann bis Jänner bzw. Februar 2022 erfolgen. In letzter Minute hat die Regierung nun wieder die steuerfreien Corona-Weihnachtszuckerln beschlossen. Am 21.12.2021 noch im Bundesrat abgesegnet, wartet das betreffende Gesetz nur noch auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, was eine reine Formsache ist. Gutscheine statt Weihnachtsfeier …
Mit Jänner 2022 wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IESG-Zuschlag) wieder gesenkt. Damit sinken die Lohnnebenkosten – wenn auch nur in geringem Ausmaß. Die Lohnnebenkosten sinken auch 2022 weiter. Der IESG-Beitrag hat sich mit 1.1.2022 von 0,20 auf 0,10 Prozent reduziert. Entwicklung der letzten Jahre In den letzten Jahren haben sich die Lohnnebenkosten immer wieder reduziert: …
Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt Alle DienstnehmerInnen müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. SteuerberaterIn ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchzuführen: per Telefon 05 0766 1460 oder per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage) Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen. …
Auch heuer dürfen Arbeitgeber Gutscheine steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausgeben.
Mit der sogenannten „Arbeitsplatzpauschale“ sollen ab 2022 bis zu 1200 Euro als Pauschale absetzbar sein, auch wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.
Das Arbeitsministerium hat einen lückenlosen Übergang von der Phase 5 in die Phase 6 angekündigt. Die Sonderbetreuungszeit soll bis 31. März 2022 verlängert werden.
Das Jahr 2021 ist für alle eine besondere Herausforderung. Viele Mitarbeiter sind an ihre Leistungsgrenzen gestoßen. Mit diesen steuerfreien Geschenken können Sie Ihre Mitarbeiter heuer besonders motivieren.
Ab 1. Juli geht die Corona-Kurzarbeit (KUA) in Phase 5. Dabei gibt es zwei Varianten, die je nach Betroffenheit zum Einsatz kommen.
Der Neustartbonus unterstützt Betriebe, die noch nicht wieder vollausgelastet hochfahren mit Lohnzuschuss für Arbeitskräfte mit geringem Einkommen.
Ferialjob im Sommer 2021 – was ist zu beachten? Der Sommer naht und somit die Zeit der Ferialpraktikanten. Ob man anmelden muss, hängt von der Art des Ferienjobs ab.
Arbeitgeber müssen ab 2021 die Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Behörden melden. Für das erste Halbjahr darf man schätzen.
Das steuerfreie Jobticket soll den öffentlichen Verkehr fördern. Dies gelingt derzeit nur vereinzelt, da das Ticket direkt vom Arbeitgeber bezahlt werden muss. Ab Juli 2021 fällt diese Voraussetzung. Das Jobticket wird dadurch erst richtig interessant.
Die Corona Kurzarbeit wird ein weiteres Mal für besonders hart von der Krise betroffene Branchen verlängert. Die Verlängerung beginnt ab 1. April 2021 und kann für weitere drei Monate beantragt werden. Hier die bisher bekannten Eckdaten.
Die Sozialpartner haben sich auf die arbeits- und steuerrechtlichen Regelungen in Sachen Homeoffice geeinigt.
Die wichtigsten Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie wichtige Änderungen in der Personalverrechnung 2021.
Aufgrund der aktuelle Corona Situation werden immer häufiger Dienstnehmer oder auch der Unternehmer selbst mit Absonderungsbescheid in Quarantäne geschickt. Welche Vergütungsansprüche gibt es in diesen Fällen und warum wäre es besser im November als im Dezember in Quarantäne zu sitzen?
Das Jahr 2020 ist für alle eine besondere Herausforderung. Viele Mitarbeiter sind an ihre Leistungsgrenzen gestoßen. Mit diesen steuerfreien Geschenken können Sie Ihre Mitarbeiter heuer besonders motivieren:
Über die Eckdaten der Corona Kurzarbeit Phase 3 haben wir bereits im August berichtet. Diese gelten unverändert. Jetzt sind weitere Details bekannt. Normalarbeitszeit versus Ausfallzeit Die Normalarbeitszeit der Kurzarbeitsphase 3 hat zwischen 30 und 80 Prozent zu liegen (Ausnahmefälle 10 Prozent). Lassen Sie sich nicht davon irritieren, dass auf der Homepage des AMS von 20 …