Änderungen bei Überstundenzuschlägen und beim Feiertagsentgelt
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Das Krypto‑Meldepflichtgesetz (Krypto‑MPfG) macht Krypto‑Transaktionen für das Finanzamt ab 1. Jänner 2026 weitgehend transparent, denn es verpflichtet Krypto‑Dienstleister, umfangreiche Daten zu ihren Kundinnen und Kunden jährlich zu melden.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) bringt ab 1. Jänner 2026 eine Reihe von punktuellen, aber für die Praxis und Unternehmen durchaus spürbaren Änderungen im Steuerrecht mit sich.
Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss dafür ein Sachbezug am Lohnzettel berücksichtigt werden. Doch was passiert, wenn einem Mitarbeiter gleich mehrere Firmenfahrzeuge privat zur Verfügung stehen? Das Bundesfinanzgericht (BFG) schafft in einem dazu ergangenen Urteil vorerst Klarheit.
In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1. Jänner 2026 von insgesamt 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nun jeweils 0,75 Prozent statt 0,5 Prozent. Das wirkt sich sowohl auf die Personalkosten der Unternehmen als auch auf die Sozialversicherungsbeiträge und den Nettobezug der Mitarbeiter aus.
Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar zahlreiche Daten melden.