Der Handwerkerbonus ist zurück
Holen Sie sich bis zu 3.500 Euro für Handwerkerleistungen in 2024 und 2025 zurück. Ab 15. Juli 2024 kann man beantragen.
Holen Sie sich bis zu 3.500 Euro für Handwerkerleistungen in 2024 und 2025 zurück. Ab 15. Juli 2024 kann man beantragen.
Die Bundesregierung will die Bauwirtschaft unterstützen und schafft Anreize für Wohnbau und ökologische Sanierung.
Die Liebhabereiverordnung gibt vor, wie lange Vermieterinnen und Vermieter in der Verlustzone bleiben dürften ohne die steuerliche Anerkennung zu verlieren. Diese Zeiträume wurden erfreulicherweise verlängert.
Seit Jahresanfang gilt die neue Grenzgängerregelung mit Deutschland. Diese ermöglicht nun auch Arbeiten im Homeoffice. Auch Arbeitgeber außerhalb der Grenzregion können betroffen sein.
Der Antrag für die Spendenbegünstigung kann ab sofort in FinanzOnline gestellt werden. Wer rückwirkend mit Jahresbeginn 2024 die Absetzbarkeit haben möchte, muss bis 30.6.2024 den Antrag stellen.
Ab 2024 werden Kirchenbeiträge bis zu 600 Euro steuerlich anerkannt.