Einwegpfand neu ab 1.1.2025 / Jetzt Registrierkassen umstellen!
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer verpflichtet, beim Verkauf von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung zu erheben. Diese Regelung soll die Recyclingquote steigern und die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen reduzieren. Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen Das Mehrwegpfandsystem ist eine Vereinbarung zwischen dem …