Einwegpfand neu ab 2025: Was Unternehmen umsatzsteuerlich beachten müssen
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer verpflichtet, beim Verkauf von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung zu erheben.