8. August: Deadline zur Energiekostenpauschale 2
Noch bis 8. August 2024 12:00 Uhr können Klein- und KleinstunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale in Höhe von 167,50 bis 2.685,00 Euro beantragen.
Noch bis 8. August 2024 12:00 Uhr können Klein- und KleinstunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale in Höhe von 167,50 bis 2.685,00 Euro beantragen.
Inzwischen jährt sich die Anpassungen der Steuerstufen an die Inflation zum dritten Mal.
Ab einem Jahreseinkommen von 66.612 Euro muss der Klimabonus 2024 versteuert werden. Dies erfolgt automatisch mit der Veranlagung.
Wer neben dem Studium arbeitet, muss auf die Zuverdienstgrenzen für Familien- und Studienbeihilfe achten.
Auch heuer wieder führen Unwetter und Starkregenfälle zu Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Muren.
Haben Sie 2023 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2024 Zeit.