Startschuss für weitere Energieförderungen
Für den weiteren Energiekostenzuschuss 1 ist eine Anmeldung seit 29. März möglich. Mit 17. April kommt auch eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer.
Für den weiteren Energiekostenzuschuss 1 ist eine Anmeldung seit 29. März möglich. Mit 17. April kommt auch eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer.
Mit der Covid-19-Pandemie wurde vermehrt im Homeoffice gearbeitet. Die Covid-Sonderregelungen für grenzüberschreitende Telearbeit im EU-Bereich laufen mit Ende Juni 2023 aus.
Aktuelle Prüfungsfälle zeigen, dass die Sachbezugsregelung für sogenannte Spezialfahrzeuge ins Visier der Finanz gerückt ist. Dies, da ein zusätzlicher Satz im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass hinzugefügt wurde.
Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Daten aus der Personalverrechnung für eine Prüfung aufgezeichnet werden müssen. Diese wurde nun erweitert:
Unternehmen und Private bekommen bis zu 850 Euro Förderung, wenn sie in umweltfreundliche Mobilität investieren. Ein Überblick:
Aktuell wird wieder eine Nachricht per SMS und WhatsApp verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist.