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Informationen für die Lohnverrechnung 2023

Wichtige Werte für die Personalverrechnung ab 2023

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91
SV-Höchstbemessungsgrundlage monatlich € 5.850,00
SV-Höchstbemessungsgrundlage täglich € 195,00
E-Card Serviceentgelt € 13,35
Beitragsfreie Entgelte gemäß § 49 Abs. 3 ASVG Sachzuwendungen pro Mitarbeiter (jährlich) (zB. Gutscheine, Goldmünzen – Sachen die nicht in Bargeld abgelöst werden können) € 186,00
Betriebsveranstaltungen pro Mitarbeiter (jährlich) € 365,00
Selbstversicherung nach § 19a ASVG für geringfügig Beschäftigte (monatlich, Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung) € 70,72

Lohnnebenkosten

Kommunalsteuer 3,00 %
DB 3,70 %

(nur mit unterschriebenen internem Aktenvermerk, sonst 3,9 %)

DZ Steiermark 0,36 %

Arbeitslosenversicherung –Staffelung Niedrigentgelt

Betrag von bis Angestellte und Arbeiter Lehrlinge
von € 500,92 bis € 1.885,00 -3% -1,2%
von € 1.885,01 bis € 2.056,00 -2% -0,2%
von € 2.056,01 bis € 2.228,00 -1% keine Verringerung
ab € 2.228,01 keine Verringerung keine Verringerung

Lohnsteuer

Mit Wirkung ab 01.01.2023 gibt es wieder neue Lohnsteuertabellen, da die Prozentsätze für die zweite Tarifstufe (von 32,5 % auf 30 %) und die dritte Tarifstufe (von 42 % auf 41 %) infolge der Steuerreform sinken. Die Grenzen für die Tarifstufen verändern sich ab 01.01.2023 jährlich und einige Absetzbeträge werden nunmehr ebenfalls jährlich valorisiert (Verkehrsabsetzbetrag und AVAB/AEAB)

Elektroauto

Für ein Elektroauto fällt kein Sachbezug an, allerdings muss dem Finanzamt gemeldet werden, wenn ein Mitarbeiter vom Dienstgeber ein Elektroauto zur Verfügung gestellt bekommt. Dies muss am Lohnkonto und am Jahreslohnzettel vermerkt werden. Eine Pendlerpauschale ist nicht möglich.

ACHTUNG!
Wird auf Kosten des Dienstgebers eine Ladestadion beim Dienstnehmer installiert, ist die gesamte Installation nur bis zu einem Aufwand von € 2.000,00 sachbezugsbefreit.

Lädt der Dienstnehmer das firmeneigene Fahrzeug bei sich zu Hause, muss nachgewiesen werden, wie viele Kilowattstunden für das Firmenfahrzeug verwendet worden sind. Für jede zugeordnete Kilowattstunde gibt es im Jahr 2023 einen sachbezugsfreien Kostenersatz von 22,247 ct/Kilowattstunde.

Ist die Ladestation nicht in der Lage die Lademenge des firmeneigenen Elektrofahrzeugs nachzuweisen, ist ein monatlicher Kostenersatz von € 30,00 ohne Sachbezug erstattungsfähig. Diese Regelung endet mit 31.12.2025.

Teuerungsprämie

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2023 aufgrund der Teuerung (Teuerungsprämie) gewährt, sind

  • bis zu € 2.000 pro Jahr abgabenfrei und
  • zusätzlich bis zu weiteren € 1.000 pro Jahr abgabenfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine kollektivvertraglich ermächtigte Betriebsvereinbarung oder die Gewährung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen, diese müssen aber definiert werden.

Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Daher ist die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Prämie oder bisheriger sonstiger Zuwendungen abgabenpflichtig

Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben, also auf Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ und Kommunalsteuer

Wir ersuchen Sie, immer eine Vereinbarung über die Teuerungsprämie an die Mitarbeiter zu erstellen und auszuteilen, indem darauf hingewiesen wird, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch für zukünftige Prämienauszahlungen entstehen kann. Eine Vorlage können wir ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Unterlagen für eine Finanzamtskontrolle

Immer wieder werden Betriebe von der Finanzpolizei unangemeldet kontrolliert. Falls eine Kontrolle während der Bürozeiten stattfindet, ersuchen wir Sie, uns sofort zu kontaktieren. Für den eintretenden Fall einer Kontrolle, müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Dienstvertrag (schriftlich)
  • Anmeldung bei der österreichischen Gesundheitskasse
  • Monatsabrechnungen
  • Zahlungen des Monatsgehaltes (zB. Kopie der Überweisung)
  • Zeitaufzeichnungen (hohe Strafen für nichtgeführte Zeitaufzeichnungen; diese werden auch bei der PLB benötig)
  • Arbeitsbewilligung
  • Bei Entsendungen: Unterlagen betreffend der Lohneinstufung und Abschrift der Meldung des nach Österreich entsandten Arbeitnehmers der ZKO

Bitte verlangen Sie von den Kontrollorganen stets ein schriftliches Protokoll über die Durchführung der Kontrolle. Lassen Sie sich immer einen Ausweis zeigen und notieren Sie die Namen der Beamten.

Anmeldung neuer Mitarbeiter

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Dienstnehmer am Tag vor Dienstantritt bei der Gebietskrankenkasse anzumelden sind, d.h. beginnt ein neuer Dienstnehmer am Donnerstag, so müssen Sie uns spätestens am Mittwoch die Daten des Dienstnehmers übermitteln.

Sollten wir nicht erreichbar sein, ersuchen wir Sie eine Mindestangabenmeldung vorzunehmen.

Die Mindestangabenmeldung kann telefonisch unter 05 0766 1460 oder mittels Fax unter 05 0766 1461 erfolgen.