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Energiekostenzuschuss – Voranmeldung ab 7. November, Pauschalmodell ohne Voranmeldung

Der Wettlauf um den Energiekostenzuschuss für stark betroffenen Unternehmen hat begonnen. Ab Montag, 7. November – Uhrzeit derzeit noch unbekannt – ist eine Voranmeldung möglich.

Wer seine Chancen auf eine Förderung aufgrund der hohen Energiepreise wahren möchte, muss sich zwischen 7. und 28. November 2022 auf der AWS-Homepage voranmelden. Dies deshalb, da die finalen Förderbedingungen noch nicht veröffentlicht sind. Nach erfolgreicher Voranmeldung bekommt man einen zugewiesenen Zeitraum über sieben Tage für den eigentlichen Antrag (Zeitfenster 29.11.2022-15.02.2023).

Es gilt das First-come-first-served-Prinzip. Wer also vom 1,3 Mrd.-Euro-Fördertopf etwas erhaschen möchte, sollte sich rasch anmelden, denn die Förderung wird nach dem Einlangen der Voranmeldungen vergeben.

Wer erhält einen Zuschuss?

Für eine schnelle Prüfung, orientiert man sich an folgenden drei Grundvoraussetzung:

  1. Zuschuss muss mindestens 2.000 Euro betragen.
    In der Basisstufe (Stufe 1) gibt es 30 Prozent der Mehrkosten gegenüber 2021 an Treibstoffen, Erdgas und Strom. Der Förderzeitraum läuft geplant von Februar bis September 2022. Das bedeutet, dass die Mehrkosten an Energie von 2-9/2022 über 6.666 Euro betragen müssen, um überhaupt in den Genuss der Förderung kommen zu können.
  2. Gewerbliches, industrielles oder gemeinnütziges Unternehmen.
    Freiberufler und Selbständige ohne Gewerbeschein sind ausgeschlossen. Für gemeinnützige Vereine ist noch nicht klar, wie diese einbezogen werden. Für Land- und Forstwirte sowie für KMUs, die die Mindestförderhöhe von 2.000 Euro nicht erreichen, soll eine eigene Förderung kommen.
  3. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 700.000 Euro
    müssen außerdem das Kriterium „energieintensiv“ erfüllen. Für die Basisstufe müssen die Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes bzw. Produktionswertes ausmachen. Eine genaue Definition erwarten wir dann in den Richtlinien.

Was ist zu tun?

Wer potenziell in den Genuss eines Energiekostenzuschusses kommt, sollte jedenfalls ab Montag 7. November eine Voranmeldung durchführen. Der Link dafür wird dann auf der AWS-Homepage freigeschaltet sein. Auch die Uhrzeit des Starts ist noch ungewiss. Es ist zu erwarten, dass es zu Beginn zu Serverauslastungen kommt; daher am besten öfters probieren.

Außerdem muss jedes Unternehmen einen eigenen Antrag stellen. Sammelanträge für alle Konzerngesellschaften oder Anträge durch Steuerberater sind nach aktuellem Stand nicht möglich. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

Folgende Daten sind für die Voranmeldung notwendig:

  • Information zum Förderungswerber
    (Firmenname, Rechtsform, Adresse, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en) im Unternehmen
  • die für den Antragsprozess E-Mail-Adressen (max. zwei)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses 700.000 Euro überschritten hat. Wenn ja: Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt

 

Pauschalfördermodell

Die AWS arbeitet derzeit an einem Pauschalfördermodell als Ergänzung zum Energiekostenzuschuss für mit Energiemehrkosten von weniger als 6.666 Euro. Laut aktuellem Informationsstand ist eine Voranmeldung NICHT erforderlich. Sobald Detailinformationen vorliegen, werden wir diese gerne weitergeben.

 

Weitere Informationen

AWS-Infopaket zum Energiekostenzuschuss

AWS-Infoseite mit Link zur Voranmeldung