Achtung Handlungsbedarf: Elektroauto am Jahreslohnzettel

Die Privatnutzung eines Firmen-Elektroautos durch Mitarbeiter als Sachbezug ist am Jahreslohzettel des Mitarbeiters zu vermerken. Dieser Jahreslohnzettel wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Die Übermittlung der Jahreslohnzettel für 2021 hat bis 28.2.2022 zu erfolgen.

Bitte Übermitteln Sie unserem Lohnverrechnungsteam die entsprechenden Informationen, damit die Lohnverrechnung 2021 ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann.