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abgabenfreie Corona-Prämie 2021
Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend (doch noch) die Abgabenfreiheit von Corona-Prämien für 2021 beschlossen.
Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:
- Prämien an Arbeitnehmer/innen aufgrund der Covid-19-Krise sind für das Kalenderjahr 2021 bis zu € 3.000,00 abgabenfrei
- Gewährung bis Februar 2022
- Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ)
- Betroffen sind zusätzliche Zahlungen ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise
- Corona-Prämien sind für alle Branchen möglich (auch während Kurzarbeit)
- Kann als Geldbetrag, aber auch als Gutschein geleistet werden
Die Abrechnung der Prämie kann bereits in der Lohnverrechnung 12/2021 enthalten sein, kann aber auch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abgerechnet werden.
Wenn Sie eine Mustervorlage für die Vereinbarung mit Ihren Mitarbeiter/innen benötigen, übermitteln wir Ihnen eine solche gerne auf Anfrage bzw. berücksichtigen diese in der Lohnverrechnung. Achtung: Wenn eine Prämie angedacht wird, besteht hier zeitnaher Handlungsbedarf.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.