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abgabenfreie Corona-Prämie 2021

Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend (doch noch) die Abgabenfreiheit von Corona-Prämien für 2021 beschlossen.

Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:

  • Prämien an Arbeitnehmer/innen aufgrund der Covid-19-Krise sind für das Kalenderjahr 2021 bis zu € 3.000,00 abgabenfrei
  • Gewährung bis Februar 2022
  • Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ)
  • Betroffen sind zusätzliche Zahlungen ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise
  • Corona-Prämien sind für alle Branchen möglich (auch während Kurzarbeit)
  • Kann als Geldbetrag, aber auch als Gutschein geleistet werden

Die Abrechnung der Prämie kann bereits in der Lohnverrechnung 12/2021 enthalten sein, kann aber auch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abgerechnet werden.

Wenn Sie eine Mustervorlage für die Vereinbarung mit Ihren Mitarbeiter/innen benötigen, übermitteln wir Ihnen eine solche gerne auf Anfrage bzw. berücksichtigen diese in der Lohnverrechnung. Achtung: Wenn eine Prämie angedacht wird, besteht hier zeitnaher Handlungsbedarf.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.