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Auswirkung der 3. COVID-Maßnahmenverordnung auf den Bürobetrieb
Liebe Klientin, lieber Klient,
im Rahmen der ab 1.11.2021 gültigen Rechtslage müssen beim Betreten unserer Büros Nachweise („3G“) gemäß der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung vorliegen. Diese Regelung gilt sowohl für Kunden, als auch für Mitarbeiter. Wir ersuchen Sie höflich, uns den Nachweis bei Terminen unaufgefordert vorzulegen. Die Maßnahmen der Verordnung dienen aus unserer Sicht sowohl dem Schutz unserer Mitarbeiter und deren Angehörigen, als auch dem Schutz unserer Kunden und deren Angehörigen.
Nähere Informationen zur 3G-Regelung finden Sie im PDF des Sozialministeriums: Bürger:inneninformation
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihre Haydn Steuerberatung