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Härtefallfondsanträge nur mehr mit Handysignatur möglich
Wie bereits im Artikel vom 05.07.2021 berichtet, wurde auch der Härtefallfonds mit Phase 3 verlängert. Von der Pandemie getroffene Selbstständige können zwischen 02. August und 31. Oktober Förderungen für bis zu drei Monate (Juli, August und September 2021) rückwirkend beantragen. Aber Achtung: Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds Phase 3 ist eine Handy-Signatur.
Die Phase 3 kann daher nur mehr
- mit Handysignatur und somit
- nur von der betroffenen Person selbst
beantragt werden.
Infos rund um die Phase 3:
- Die neue Mindestförderhöhe beträgt € 600,00 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 900,00)
- Für den Zeitraum 16.06.2021 bis 30.06.2021 wird pauschal eine Fördererhöhung von 50% vom Betrachtungszeitraum 1 Phase 3 berücksichtigt (= Juli 2021 und somit mindestens € 900,00 Förderung für den 1. Betrachtungszeitraum)
- Als Kriterien für die wirtschaftlich signifikante Bedrohung gelten nur mehr 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden. Das Kriterium Betretungsverbot entfällt komplett
- Zusätzlich erforderliche Angaben je nach zutreffender wirtschaftlich signifikanter Bedrohung:
- Umsatzeinbruch: Erträge/Betriebseinnahmen im Vergleichszeitraum (Beträge ohne Umsatzsteuer)
- Laufende Kosten können nicht gedeckt werden: Regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten im Betrachtungszeitraum, Land des Heimatwohnsitzes, Personenstand
- Eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben)
- Es dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum bezogen worden sein
- Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern
Wie Sie zu Ihrer Handysignatur kommen, verraten wir Ihnen in unserem Beitrag vom 02.07.2021 (hier geht’s zum Beitrag).